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Task Force für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Auf Initiative von Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt wurde eine Task Force für das Land Bremen eingesetzt. Die Task Force steht Unternehmen sowie freiberuflich und selbstständig Tätigen im Land Bremen, die wirtschaftlich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, zur Seite und berät über passende Förderprogramme für die jeweiligen Herausforderungen und Bedarfe.

Die Task Force wurde bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven eingerichtet. Die BAB kann jetzt in vielen Fällen auch helfen, auch wenn die Hausbank sich nicht engagiert. Einige Angebote wurden auch für Freiberufler im Haupterwerb geöffnet.

Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen unterstützt das Expertenteam der BAB mit 16 Beraterinnen und Beratern, die ihre Expertise und Erfahrung in die Beratung einbringen. In Bremerhaven stehen zusätzlich 3 weitere Berater für die Anfragen Bremerhavener Unternehmen vor Ort zur Verfügung.

Die Task Force hat ab sofort die neue zentrale Telefonnummer 0421-9600-333 und ist auch per E-Mail an task-force(at)bab-bremen.de erreichbar.

Ein stetig aktualisierter News-Ticker sowie aktuelle Informationen für Unternehmen und Selbständige ist unter www.bremen-innovativ.de/corona zu finden.

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro beantragen. Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten.

Sie finden hier die Antragsformulare. Die Beantragung der Soforthilfe erfolgt nach Möglichkeit online über dieses Formular. Bremer Unternehmen senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Anlagen vornehmlich per Email an zuschuss@bab-bremen.de. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge inkl. Anlagen bearbeitet werden können.

Unternehmen aus Bremerhaven stellen ihren Antrag bei der Task Force der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH per E-Mail über die Adresse coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de.


WEITERE LEISTUNGEN DER TASKFORCE


Beratung

Hier geht es um die Klärung der aktuellen Situation und die Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten. Mit den Experten der BAB kann besprochen werden, ob die Hausbank zu einer Kreditvergabe bereit ist und Angebote der KfW und der Bürgschaftsbank in Frage kommen. Wenn es keine Hausbank gibt oder die Hausbank keinen Kredit geben will, ist die BAB zur Kreditvergabe in der Lage. Hier wird im Einzelfall geklärt, wie das beste Vorgehen ist.

Darlehen

Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Dafür werden Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen benötigt. Der Liquiditätsbedarf soll mittel- bis langfristig gedeckt werden, um nicht durch eine zu hohe Tilgung in den kommenden Jahren die Liquidität des Unternehmens zu belasten.

Bürgschaften

Bremen hat die Konditionen bei den Bürgschaften jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.

Liquiditätshilfen

stehen bis zu 1 Mio. € für Betriebsmittel auch für Freiberufler und Kleinunternehmer zur Verfügung.

Zusätzliches Budget

Die BAB hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.

Priorisierung

Außerdem werden bei der BAB alle betroffenen Unternehmen vorrangig und prioritär bedient.

Angebote des Bundes (KfW)

werden von der BAB vermittelt. Bei den Angeboten Bremens geht es insbesondere darum, den Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit die laufenden Kosten (Personalkosten, Miete, Lieferantenrechnungen) gedeckt werden der Betrieb weitergeführt werden kann. Der Bund hat weitere Erleichterungen angekündigt. Angebote des Bundes sind im Wesentlichen KfW-Unternehmerkredit (Liquiditätshilfen bis zu 5 Mio. €) und Bürgschaften für Kredite der Hausbanken.

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