Heute vor 32 Jahren am 4. November 1986…

…wurde das vierte Rundfunkurteil in Deutschland verabschiedet, das die privat-kommerziellen Fernsehsender für verfassungsgemäß erklärte und somit den Grundstein für das duale Rundfunksystem legte, das bis heute in Deutschland Gültigkeit hat. Die Gründe für die Schaffung des öffentlich-rechtlichen Systems Anfang der 50er Jahre lagen in den politischen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit und den Bemühungen der Alliierten um eine Demokratisierung Deutschlands. Diese sollte durch eine staatlich und wirtschaftlich unabhängige Struktur des Rundfunks gefördert werden. Die ersten drei Urteile hatten ab 1961 den rechtlichen und technischen Weg für das System geebnet, wie wir es heute kennen. So setzt sich die Deutsche Fernsehlandschaft seit 1986 zum einen aus öffentlichen-rechtlichen Sendern zusammen, die einen Auftrag für die Grundversorgung mit Information innehaben. Die privaten Sender auf der anderen Seite müssen deutlich weniger Standards einhalten, ihre Existenz ist jedoch an die funktionierende Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Sender gekoppelt.

Jedes Bundesland in Deutschland entwickelte daraufhin im Rahmen seiner Kulturhoheit eigene Mediengesetze, die die Kontrolle und Zulassung privater Fernsehsender regeln. Um einen deutschlandweit gemeinsamen Rahmen zu schaffen, wurde 1987 der Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet, der bis heute regelmäßig an aktuelle Begebenheiten angepasst wird. Eine der Aufgaben der Landesmedienanstalten ist es, Lizenzanfragen von TV-Programmanbietern zu prüfen und diese zu vergeben. In Bremen ist dafür das bremen digitalmedia Mitglied die Bremische Landesmedienanstalt verantwortlich.