Finanzamt: Steuerliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung

Das Finanzressort bietet steuerliche Maßnahmen, die zur finanziellen Entlastung von Unternehmen beitragen.

Hierzu gehören:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Bei Fragen zu den genannten Punkten stehen die Finanzämter telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

Finanzamt Bremen: Telefon 0421 361 90909 und 0421 361 95096

Finanzamt Bremerhaven: Telefon 0471 596 99000


Per E-Mail sind die Ämter unter folgenden Sonderpostfächern erreichbar:

Finanzamt Bremen: corona@fa-hb.bremen.de

Finanzamt Bremerhaven: corona@finanzamtbremerhaven.bremen.de

Landeshauptkasse: corona@lhk.bremen.de


Die Standardmailpostfächer bleiben natürlich ebenfalls bestehen:

Finanzamt Bremen: office@fa-hb.bremen.de

Finanzamt Bremerhaven: office@finanzamtbremerhaven.bremen.de

Landeshauptkasse: office@lhk.bremen.de

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