Digitale Barrierefreiheit: Fachtag zu Folgen der EU-Richtlinie für barrierefreie Websites und Apps

Durch die Digitalisierung aller Lebensbereiche hängt die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zunehmend von der individuellen Möglichkeit ab, online aktiv zu sein. Ab Herbst 2018 gilt für alle EU-Mitgliedsländer die Richtlinie für barrierefreie Websites und Apps öffentlicher Stellen. Beim Fachtag in der Bremer Landesvertretung in Berlin zum Thema digitale Barrierefreiheit erörterten die Expertinnen und Experten, wie die Bereitstellung barrierefreier Online-Auftritte und Apps dauerhaft gewährleistet werden kann. 

“Die EU-Richtlinie, mit der wir uns während unserer Tagung befasst haben, verlangt die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen”, erklärte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück. “Es ist aber auch wichtig, dass die Internetauftritte privater Anbieter barrierefrei werden, wie zum Beispiel im Online-Handel. Dies zu erreichen, ist eine wichtige Aufgabe für mich und meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund und den anderen Ländern.”

Das bremische E-Government-Gesetz, das sich zurzeit in Arbeit befindet, sieht einen jährlichen Bericht vor, wie weit das Land mit der barrierefreien Digitalisierung vorangekommen ist. 

Die Privatwirtschaft wurde von der EU bislang ausgeklammert. Bürgermeisterin und Finanzsenatorin Karoline Linnert: “Ich würde mich freuen, wenn die private Wirtschaft auch ohne rechtlichen Druck reagiert. Je schneller die Nachfrage nach barrierefreier Software steigt, desto besser. Nachfrage erzeugt Angebote – das gilt auch für Softwarehersteller.”

Die Websites und Apps sollen entsprechend der einschlägigen technischen Normen “wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust” sein. Das heißt: Auch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung müssen auf den Seiten navigieren und die angebotenen Informationen wahrnehmen und verstehen können. Außerdem müssen die Informationsangebote und Dienstleistungen kompatibel mit verschiedener Software sein, beispielsweise mit Vorleseprogrammen für sehbehinderte und blinde Menschen. Die EU-Richtlinie schreibt eine ständige Überwachung der digitalen Angebote auf Barrierefreiheit sowie die Einrichtung eines Beschwerdemanagements vor.

Finanzstaatsrat Henning Lühr berichtete, dass rund 180 Online-Auftritte öffentlicher Bremer Institutionen bereits über geprüfte Websites verfügen: “Wir haben unsere Standard-Software, mit der wir über 180 Auftritte unserer Behörden umsetzen, barrierefrei gestaltet. Außerdem setzen wir auf externe Beratung von IT-Fachleuten bei der Weiterentwicklung unseres Online-Angebots – vor dem Start werden neue Angebote auf Barrierefreiheit hin überprüft. Je früher bei der Planung und Entwicklung das Thema Barrierefreiheit einbezogen wird, desto einfacher und günstiger ist die Umsetzung. Später nachbessern ist teuer.” 

Zum Jahresende wird der Bremer Staatsrat den Vorsitz im IT-Planungsrat übernehmen. Er versprach: “Das Thema barrierefreie Digitalisierung werde ich auf die Agenda des IT-Planungsrates setzen.”